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Kosten

Honorarsätze des  Maklerservice Greiz:

Erstberatung zu allgemeinen Fragen im Bereich Versicherung, Finanzierung, Bausparen und Geldanlagen Basisleistung
Persönliche Erreichbarkeit montags, mittwochs von 9 - 15 Uhr dienstags, donnerstags 9 - 19 Uhr Basisleistung
Individuelle Terminvereinbarung zu den angegebenen Öffnungszeiten Basisleistung
Digitale Kundenverwaltung (intern) – Vertragsübersicht & Vertragsdokumente Basisleistung
Schadensfall – Bereitstellung des Schadensformulars Basisleistung
Archivierung – Dokumente zum Zwecke der Beweisführung im Schadenfall Basisleistung
Archivierung – Vertragsverläufe Vorversicherung Schadenfreiheitsrabatte Basisleistung
Regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung aller Mitarbeiter Basisleistung

Leistungen gegen gesondertes Entgelt

Sortieren und Aufbereiten der vorhandenen Unterlagen, Kundenordner 150,00 €
Folgeberatung nach Sichtung der Unterlagen und Erstellung der Vertragsübersicht (allgemeiner Stundensatz) 100,00 € / Stunde
Beratung zu Versicherungs- + Finanzierungsangelegenheiten

100,00 € / Stunde Büro

150,00 € / Stunde inkl. Fahrtkosten

Geschäftsgebühr für Kfz-Berechnung mit Vergleichsprogrammen 30,00 € / Fahrzeug
Geschäftsgebühr für Vertragsauskünfte 15,00 €
Geschäftsgebühr für Zusendung von Unterlagen 5,00 €
Geschäftsgebühr für Verkauf Mopedkennzeichen 5,00 € / Moped
Geschäftsgebühr für Erstellung eVB und Zulassung des Fahrzeugs 100,00 €

Honorar bei Finanzierungen, Darlehen und Umschuldungen

bis 30 000 Darlehenssumme: 1,5 % der Kreditsumme zzgl. MwSt.
bis 100 000 Darlehenssumme: 1,2 % der Kreditsumme zzgl. MwSt.
ab 100 000 Darlehenssumme: 1,0 % der Kreditsumme zzgl. MwSt.
 
Beratungshonorar bei der Beratung zur persönlichen Absicherung sowie dem Aufbau der Altersvorsorge. Das Honorar wird entsprechend von dem Bruttobeitrag über die Laufzeit – max. auf 40 Jahre – errechnet.
bis 100 000 Beitragssumme: 4,5 % Honorar ohne MwSt.
bis 250 000 Beitragssumme: 4,0 % Honorar ohne MwSt.
ab 250 000 Beitragssumme: 3,5 % Honorar ohne MwSt.
 
Servicegebühren mit laufender Zahlung für Beratung und Betreuung im Bereich Kfz.:
Honorar bei 1 und 2 Fahrzeugen monatlich 15,- €
Honorar bei 3 – 6 Fahrzeugen monatlich 30,- €
Honorar über 6 Fahrzeuge monatlich nach Absprache
Die Servicegebühr im Bereich Sachversicherungen richtet sich nach dem Bruttoverdienst:
Bis 50 000 € Bruttoverdienst monatlich 1,5 Prozent
Über 70 000 € Bruttoverdienst monatlich 1,0 Prozent
Das Mindesthonorar liegt bei monatlich 20,- €
Die Höhe des Honorars bei Selbständigen wird nach Aufwand und Vertragsdichte entsprechend vereinbart monatlich mindestens 100,- €

Leistungen mit Honorarvertrag und fristgerechte Zahlung des monatlichen Honorarbetrages

Ganzheitliche Beratung (von A- ltersvorsorge bis Z- ahnzusatzversicherung)

Prüfung bestehender Verträge, Aufzeigen von Risiken & Deckungslücken

Leistungsvergleiche bestehender Verträge & ggf. deren Optimierung

Aufzeigen von Einsparungsmöglichkeiten

Nach Beitragsanpassung – Prüfung und ggf. Aufzeigen von Alternativen

Folgeberatung bei neuen Risiken oder Fachfragen

Vertragsauskunft – Telefonisch oder als Vertragsübersicht

Unterstützung im Schadenfall (telefonisch, online oder im Büro), Aufnahme und Weiterleitung an die Gesellschaft
Gegebenenfalls Erstellung von Fotos zum Zweck der Beweisführung im Schadenfall

Beantragung der Unterlagen zur Prüfung einer Invalidität nach Unfall

Jahresgespräch – Risikoprüfung und Zusammenfassung

Sondernachlässe – Weitergabe von Aktionsrabatten an den Kunden

Angebot von Nettotarifen

Aufarbeiten & Sortieren der Dokumente im Kundenordner

Regelmäßige Überprüfung der KfZ- Versicherung (Km-Stände/Fahrerkreis, etc.)

eVB-Service bei Fahrzeugwechsel oder Zulassung

Allgemeiner Schriftwechsel (Kündigung, Bank- und Adresswechsel)

Fahrtkostenpauschale für Kundenbesuche

Altersvorsorge – Beratung und Berechnung der Rentenlücke

Todesfall – Unterstützung der Angehörigen in Vertragsangelegenheiten

Empfehlung von fachversierten Rechtsanwälten bei Rechtsstreitigkeiten

Empfehlung von fachversierten Steuerberatern

Unterstützung bei Finanzierungen, Darlehen, Förderprogramm und Zuschüssen

Zuarbeit von Versicherungsunterlagen zur Einkommenssteuererklärung sowie Weiterleitung an das Steuerbüro

Erteilung von fachspezifischen Auskünften im Bereich Versicherung, Bausparen und Finanzierung

Personen die Sozialleistungen nach SGB II beziehen und von Grundsicherungsleistungen leben müssen erhalten Beratung und Betreuung ohne Honorar oder Servicegebühr.

Grundsätzlich erfolgt keine Erstattung von bereits geleisteten Honoraren!