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Unfallversicherung
Sachversicherungen - Unfallversicherung
Die Ausführungen zur Unfallversicherung beziehen sich auf selbst verschuldete Unfälle. Ist ein Dritter der Verursacher, so haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen für die finanziellen Folgen - sofern er welches hat.
Die gute Nachricht:
Die Mehrzahl der Unfälle, die sich täglich ereignen, geht glimpflich, das heißt ohne bleibende Schäden aus. Horrorzahlen wie von Versicherungsgesellschaften und Verkäufern gerne genannt - 8 Millionen Unfälle ereignen sich jährlich, alle paar Sekunden ein Unfall - haben nur einen Zweck: Panikmache.
Die schlechte Nachricht:
Mehrere Tausend Menschen versterben nach einem Unfall. Oftmals bleiben Angehörige zurück, die nicht ausreichend versorgt sind.
Mehrere Zehntausend Menschen erleiden einen bleibenden Schaden, sind von heute auf morgen Invalide[1]. Viele von ihnen müssen neben körperlichen und seelischen Problemen oft genug auch noch finanzielle Probleme verkraften.
Denn: Versichert sind viele, abgesichert nur wenige.
Falls Sie schon eine Unfallversicherung haben, sollten Sie nicht abwinken. Es kommt nicht darauf an, dass Sie eine haben, sondern in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen! Wie hoch oder niedrig sind denn die Versicherungssummen? Bei den meisten Versicherten jedenfalls sind sie viel zu niedrig und das Bedingungswerk nicht ausgereift.
Die Gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für jeden und sie leistet generell nicht für Freizeitunfälle.
17 % der Unfälle passieren in der Schule und im Kindergarten.
Die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Invalidenrente, die aber selbst für einen einfachen Lebensstandard nicht ausreicht.
25 % der Unfälle passieren in der Berufszeit.
Die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Arbeitnehmer und teilweise für Arbeitgeber eine Invalidenrente. Sie ist geringer als das Arbeitsnettoeinkommen. Einschränkungen beim Lebensstandard sind die Folge.
58 % der Unfälle passieren in der Freizeit
Die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nichts. Folgende Besonderheiten müssen beachtet werden, ob sie eingeschlossen sind:
- Infektionskrankheiten durch Insektenstiche
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Vergiftungen durch Lebensmittel (dies ist vor allem wichtig bei Kindern)
- Verbesserte Alkohol-Klausel; die meisten leisten nur bei Unfällen bis 0,8 Promille; das sind schon bei manchem 2 Bier!
- Unfälle in Folge Eigenbewegung (Gelenke verrenkt, Muskeln und Sehnen gezerrt oder gerissen, Knochenbrüche)
Bei den Marktführern gilt als Unfall auch:
- mechanische, chemische, thermische oder elektrische Einwirkung
- Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen
- Einnahme von giftigen und ätzenden Stoffen
- Einwirkung von Hitze, Kälte
- Wasser- oder Nahrungsmangel
Unnötige Unfallschutzleistungen sind:
- Übergangsleistungen
da diese oft teuer und ohne gleichwertige Gegenleistung sind.
Der Schutz durch die staatliche Sozialversicherung ist unzureichend. Wer sich alleine darauf verlässt, muss damit rechnen, zum Sozialfall zu werden. So ist es vielen in der Vergangenheit bereits ergangen.
Die unzureichenden Leistungen der Sozialversicherung kann man durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ergänzen.
Und für Berufstätige gilt: eine private Unfallversicherung allein reicht nicht aus. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ist noch viel wichtiger, da sie auch bei krankheitsbedingter Invalidität leistet.
[1]Invalidität
Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.

