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Privathaftpflicht
Sachversicherungen - Privathaftpflicht
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Können Sie ausschließen, dass Sie oder Ihre Kinder jemals einem anderen einen Schaden zufügen (auch unbeabsichtigt) ? |
Nein, natürlich nicht!
Damit haben Sie die Frage nach dem Sinn einer Haftpflichtversicherung im Prinzip bereits beantwortet.
Die Privathaftpflicht ist die einzige Versicherung, die wirklich jeder Haushalt braucht.
Sie ist zwar eine freiwillige Versicherung (man muss sie also nicht abschließen), aber ohne sie kann das Leben eines Tages bitter werden. Und zwar dann, wenn man einem anderen Menschen einen Schaden zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt für Sie und Ihre Familie gesetzliche Verpflichtungen ab, Schaden zu ersetzen, die man anderen Personen zugefügt hat. Dabei sollten Sie beachten, dass alle in Ihrem Haushalt lebende Personen mitversichert sind. Auch Ihre Kinder können, solange sie nicht verheiratet sind - selbst mit eigenem Haushalt - weiterhin bei Ihnen versichert sein.
Weiterhin einschließbar ist u.a.:
- als Tagesmutter;
- Abhandenkommen von privaten Schlüsseln;
- weltweite Auslandsdeckung;
- Surfbrettrisiko;
- NEU: Ehrenamtliche Tätigkeit;
- aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten eingetretene Schäden;
- Forderungsausfall
empfohlene Mindestdeckungssummen:
EUR 5.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden, Mietsachschäden, Vermögensschäden
Für die gesetzliche Haftung ist es gleichgültig, ob ein Schaden vorsätzlich oder fahrlässig entstanden ist.
Es gibt eine Vielzahl von weiteren privaten Haftpflicht-Risiken, die gesondert oder gekoppelt mit der Privathaftpflichtversicherung abschließbar sind, z. B.:
- Diensthaftpflicht für den öffentlichen Dienst
- Hundehalterhaftpflicht
- Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht u.v.a.
Die Versicherungsleistung
Bei Personenschäden werden die Gesundheitskosten, die Rehabilitation und eventuell lebenslange Renten an das (die) Opfer gezahlt.
Bei Sachschäden wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muss sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt.
PRINZIP: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. So kann es passieren, dass ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muss, und dass er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muss.
Bei Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personenschadens sind, zahlt die Haftpflichtversicherung Geld in Höhe des entstandenen, nachweisbaren Schadens.
Beispiel: Entgangener Gewinn. Jedoch maximal die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze.
Höchstgrenzen der Entschädigung beachten.
Da gibt es Unterschiede zwischen den angebotenen Policen. Manche Gesellschaften bieten mehrere Varianten an.
Je höher die maximalen Versicherungssummen (Deckungssummen) vereinbart werden, desto höher die Prämie. Empfehlungen dazu zu geben, ist schwer. Vielleicht diese: Sparen Sie nicht an € 10,- Jahresprämie.
Begrenzte Leistung der Haftpflichtversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt aber nicht alle Schäden, zu deren Wiedergutmachung Sie nach dem Gesetz verpflichtet sind. Es gibt eine Reihe von Ausschlüssen im Versicherungsschutz. Geregelt ist das in den Versicherungsbedingungen, in denen die Leistungen der Haftpflichtversicherung und die „Nicht-Leistungen" vertraglich festgelegt sind.
Es kann also vorkommen, dass ein Geschädigter von Ihnen zurecht die Erstattung für einen durch Sie verursachten Schaden fordert, Ihre Haftpflichtversicherung aber die Bezahlung verweigert, weil „das nicht versichert war". Dann müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.
Beispiel:
Vorsätzlich verursachte Schäden müssen Sie dem Geschädigten ersetzen, aber die Versicherung zahlt natürlich und zu Recht nicht (Vorsatz muss der Versicherer dem Versicherten nachweisen!). Genauso schließen viele Gesellschaften gepachtete, gemietete und geliehene Dinge aus dem Versicherungsschutz aus, wenige gute Unternehmen versichern dieses Risiko mit.
Ärger im Schadenfall
Versicherte, denen die Versicherungsgesellschaft die Bezahlung eines Schadens verweigert hat, ärgern sich in der Regel heftig darüber, weil sie sich verschaukelt fühlen. „Wofür habe ich all die Jahre in die Versicherung eingezahlt, und jetzt verweigert man die Leistung." So oder ähnlich lauten die Vorwürfe. Doch das ist ungerecht. Denn für nicht versicherte Schäden (geregelt in den Versicherungsbedingungen) haben Sie nie eine Prämie bezahlt.

