Lebensversicherung

Vorsorge - Lebensversicherung

Risikolebensversicherung

Die Leistung der Versicherungsgesellschaft besteht darin, die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt. Tritt dieses Ereignis nicht ein, erlischt der Vertrag am Ende der Laufzeit.

Ein solcher Vertrag dient dazu, im Todesfall eine hohe Geldsumme bereit zu stellen, damit die Hinterbliebenen ausreichend versorgt sind. Sie eignet sich aber auch zur Absicherung von Krediten oder - bedingt - zur Begleichung von Erbschaftsansprüchen und Erbschaftssteuern.

 

Kapitallebensversicherungen

Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einem langfristigen Sparvertrag.

Leistung bei Vertragende oder bei Kündigung

Ein Teil der eingezahlten Beiträge wird zusammen mit einer Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Hiervon werden entsprechend der steuerlichen Regelung ein Teil an das Finanzamt abgeführt.

Leistung bei Tod während der Spar-Phase

Stirbt der Versicherte in der Spar-Phase, wird eine fest vereinbarte Geldsumme (die Versicherungssumme) zuzüglich der bis dahin zugeteilten Gewinnbeteiligung an Bezugsberechtigte ausgezahlt.

 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einem langfristigen Sparvertrag in Investmentfonds.

Leistung bei Vertragsende oder bei Kündigung

Die angesammelten Fondsanteile werden ausgehändigt oder deren Wert in Geld wird ausgezahlt. Hiervon werden entsprechend der steuerlichen Regelung ein Teil an das Finanzamt abgeführt.

Leistung bei Tod während der Spar-Phase

Stirbt der Versicherte in der Spar-Phase, wird eine fest vereinbarte Geldsumme (die Versicherungssumme) ausgezahlt. Sollte das Fondsguthaben einen höheren Wert als die Versicherungssumme haben, wird das Fondsguthaben ausgezahlt.

Fondspolicen sind eine Weiterentwicklung der Kapitallebensversicherung beziehungsweise der Leibrentenversicherung. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Sparanteil der Beiträge nicht von der Versicherungsgesellschaft am Kapitalmarkt angelegt wird sondern an eine Investmentgesellschaft weitergegeben wird, die das Geld in Investmentfondsanteilen anlegt.

 

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Sie wird in zwei Varianten angeboten:

Die (arbeitgeberfinanzierte) Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab und zahlt Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Der Arbeitnehmer erhält eine schriftliche Versorgungszusage. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen des Vertrages beginnt aber erst später, wenn bestimmte, gesetzlich festgelegte Vorraussetzungen erfüllt sind. Bis dahin kann der Arbeitgeber darüber verfügen. Damit soll die Bindung an das Unternehmen erhöht werden. Wechselt der Arbeitgeber, bevor er einen Anspruch auf die Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung erwirbt, geht er leer aus.

 

Bei einem Bankrott des Unternehmens bleiben die Ansprüche aus den Direktversicherungen bestehen. Diese werden von einem "Pensions-Sicherungsverein" übernommen, in dem die Unternehmen zwangsweise per Gesetz Mitglied sein müssen.

 

Die (arbeitnehmerfinanzierte) - Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge von seinem Gehalt. Alle Rechte aus dem Vertrag stehen ihm daher von Beginn an zu. Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff.

Der Vorteil: Der Beitrag, der in die Direktversicherung fließt, wird mit 20 % Einkommensteuer statt mit dem individuellen Steuersatz besteuert (plus Kirchensteuer). Die Steuerersparnis führt zu einer Renditeverbesserung der Lebensversicherung (Beispiel weiter unten).

Die Sozialabgaben für das umgewandelte Gehalt entfallen, wenn die Zahlung aus Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonder- Gratifikationen) geleistet wird oder wenn der Bruttoverdienst höher als die Beitragsbemessungsgrenze ist.

Ist das nicht der Fall, sind die üblichen Sozialabgaben fällig. 20 % gesparte Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil) erhöhen die Rendite der Direktversicherung ein zweites Mal. Da auch der Arbeitgeber 20 % Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) spart, lässt der sich möglicherweise erweichen, die pauschale Steuer von 20 % (plus Kirchensteuer) zu übernehmen. Verhandeln Sie mit ihm darüber!

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag fortführen, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist (Verhandlungssache beim Einstellungsgespräch). Wenn nicht, kann der Vertrag ohne Beitragszahlung ruhend gestellt werden, bis der normale Ablauf erreicht wird.

Der Arbeitnehmer hat seit neuestem einen Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Direktversicherung.

 

Die Wahl der Versicherungsgesellschaft

Der Arbeitgeber kann bedauerlicherweise die Versicherungsgesellschaft vorschreiben. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, die Versicherungsgesellschaft selbst wählen zu können. Millionen Arbeitnehmer wurden auf diese Weise gezwungen, ihre Direktversicherung bei einer „schlechten" Versicherungsgesellschaft (hohe Kosten, geringe Gewinnbeteiligung) abzuschließen.

 

Gruppenverträge / Sammel-Versicherungsverträge

Keine Verhandlungs-Chancen werden Sie vermutlich dann haben, wenn Ihr Arbeitgeber mit einer Versicherungsgesellschaft einen Gruppenvertrag oder einen Sammel-Versicherungs-Vertrag für Direktversicherungen durch Gehaltsumwandlungen abgeschlossen hat. Das ist grundsätzlich eine gute Maßnahme, denn solche Verträge beinhalten einen Beitragsrabatt, was zu einer höheren Leistung führt.

 

Vorzeitige Verfügung

Eine Direktversicherung (mit oder ohne Gehaltsumwandlung) kann gekündigt werden. Die gesparten Steuern müssen dann komplett nachgezahlt werden. Da der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist, muss dieser kündigen. Wer die Leistungen aus dem Vertrag bekommt, hängt von der „rechtlichen Konstruktion" der Direktversicherung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen ab. Bei einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung hängt es davon ab, in welchem „rechtlichen Stadium" sich der Vertrag befindet.