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Krankenversicherung
Krankenversicherung
Die meisten sind per Gesetz verpflichtet, Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Selbstständige, Beamte sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen die jährlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, können freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder zu einer Privaten Krankenversicherung wechseln.
Wer Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann unter verschiedenen Krankenkassen die für ihn günstigste wählen. Man kann wählen zwischen einer Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), den verschiedenen sogenannten Ersatzkassen und einer Vielzahl von Betriebskrankenkassen...
Für alle gilt:
Sie sind zwangsweise Kraft Gesetzes verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben.
Mit Eigenverantwortlichkeit können Leistungshürden der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Preis- Leistungsverhältnis kostengünstig geschlossen werden.
Selbständige und Beamte sollten die Krankenkassenbeiträge und Leistungen vergleichen, bevor sie handeln.
Private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte
Wer Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann sich durch Abschluss von privaten Zusatzversicherungen eine bessere Versorgung im Krankheitsfall erkaufen. Es ist eine Frage des Geldbeutels, wieviel „Mehr" es denn sein darf. Es gibt Zusatztarife für folgende Bereiche:
- ambulant (Zuzahlung, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Brille)
- stationär (Krankenhaustagegeld, Chefarzt, 1- / 2- Bettzimmer ...)
- Zahnarzt (Zahnersatz, prof. Zahnreinigung, Kieferorthopädie)
- Tagegeld (Krankentagegeld)
- Pflegegeld (Tagegeld bzw. ...)
- Kur
- Auslandsreise

