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KfZ-Versicherung
Sachversicherungen - KfZ-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen Dritten beim Gebrauch des Fahrzeugs zufügen.
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter (und die Abwehr unbegründeter) Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
- Personen verletzt oder getötet werden,
- Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
- Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden zusammenhängen.
Es kann zwischen zwei Deckungsformen mit folgendem Deckungsumfang gewählt werden:
100 Mio. EUR pauschal
- 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; 8 Mio. EUR je geschädigte Person
gesetzliche Deckung
- 7,5 Mio. EUR für Personenschäden; 2,5 Mio. EUR je geschädigte Person
- 1 Mio. EUR für Sachschäden
- 50.000 EUR für Vermögensschäden
Der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist durch das Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
Der Nachweis erfolgt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte.
vorläufige Deckung
In Kfz-Haftpflichtversicherung besteht vorläufiger Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) durch Aushändigung der Versicherungsbestätigung (eVB) gemäß § 29 a StVZO ab dem Tag der Zulassung, jedoch auch schon vorher für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die in engem Zusammenhang mit der Zulassung stehen.
Kasko-Versicherung / Fahrzeug-Versicherung
Man unterscheidet Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung. Die Vollkasko umfasst immer auch eine Teilkasko.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko ersetzt Schäden, die verursacht wurden durch:
- Diebstahl (des gesamten Fahrzeugs oder der mitversicherten Teile),
- Brand oder Explosion,
- Sturm, Hagel oder Blitzschlag,
- Schneelawinen, die von Bergen abgehen,
- Überschwemmung oder
- bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art
- sowie Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.
- Bei einem Pkw oder Camping-Kfz sind unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden ebenfalls mitversichert.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden am versicherten Fahrzeug
- bei Unfällen, egal wer sie verschuldet hat,
- sowie bei mutwilligen Beschädigungen Ihres Fahrzeugs durch Fremde
SchutzBrief
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl Ihres Fahrzeuges sorgen wir dafür, dass Sie mobil bleiben.
Am Wohnort, in Deutschland und Europa.
Ihr SchutzBrief bietet Service und Ersatz für
- Pannen- und Unfallhilfe
- Abschleppen des Fahrzeuges
- Bergen des Fahrzeugs ohne Kostenlimit
- Ersatzteilversand ins Ausland
- Fahrzeugtransport
- Fahrzeugunterstellung bis zu 2 Wochen
- Fahrzeugverzollung und -verschrottung ohne Kostenlimit
- Übernachtung bis zu 3 Nächten
- Weiter- oder Rückreise mit Mietwagen, Bahn oder Flugzeug
Der SchutzBrief kann im Rahmen der Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung bei Pkw, Krafträdern mit amtlichem Kennzeichen und Camping-Kraftfahrzeugen bis zu 4 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht versichert werden.

