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Berufsunfähigkeitsversicherung
Vorsorge - Berufsunfähigkeit
Oftmals stellen wir fest, dass das Auto besser abgesichert ist, als der Hauptverdiener der Familie. Die Folgen sind katastrophal, wenn von heute auf morgen eine Berufsunfähigkeit des Ernährers eintritt.
Schon heute lebt jeder 4. Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung von einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wer früher in seinem oder einem vergleichbaren Beruf weniger als 50 % tätig sein konnte, bekam Berufsunfähigkeitsrente. Seit dem 01. Januar 2001 gibt es ein neues Rentenrecht, das Verschlechterungen mit sich bringt.
Eine Leistung für alle ab Jahrgang 1961 wird nur noch durch geminderte Erwerbsfähigkeit und nicht mehr durch eine Berufsunfähigkeit ausgelöst. Die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden durch eine dreistufige "Erwerbsminderungsrente" ersetzt:
- Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.
- Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente.
- Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente.
Bei der neuen Regelung kommt es nicht mehr auf den erreichten beruflichen Status an. Einziges Kriterium ist die Zeit, die täglich noch gearbeitet werden kann, egal in welchem Beruf.
Ein Beispiel:
Ein 36-jähriger Facharbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2000,00 € wird berufsunfähig in seinem bisherigen Beruf. Er kann jedoch noch täglich sechs Stunden als Lagerarbeiter tätig sein.
Bis Ende 2000 erhielt er eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von rund 26 % seines bisherigen Bruttoeinkommens. Nach der neuen Regelung gilt er nicht mehr als erwerbsgemindert und erhält damit weder Erwerbsminderungsrente noch andere Leistungen.
Wie der Facharbeiter auf die Ausübung ungelernter Tätigkeiten verwiesen wird, muss ein Professor mit normalen Büroarbeiten zufrieden sein. Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufs- oder erwerbsunfähig.
Nach den 2001 in Kraft getretenen Regelungen gilt es deshalb, privat Vorsorge zu treffen.
Sie sollten sich gegen dieses Risiko 100 % absichern.
Aber auch hier gibt es gewaltige Unterschiede zu beachten. Berufsunfähigkeits-Schutz ist nicht gleich Berufsunfähigkeits-Schutz.
Vorsicht Falle: So wird die Berufsunfähigkeitsversicherung oft in Paketen mit Lebens- oder Rentenversicherungen verkauft, weil sie so angeblich preisgünstiger ist. Nur wenige Gesellschaften bieten eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung an, bei der am Ende sogar noch die Beiträge zurück fließen.
Hier sollte man sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk genau anschauen.
Hilfe bietet der alljährlich erscheinende BU-Atlas, welcher in unserem Büro einzusehen ist.

